Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird durch uns maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Für die Lohnbuchführung ist durch uns eine Betragsrahmengebühr unter Beachtung der Grenzen der StBVV vorgesehen. In bestimmten Fällen berechnen wir statt Wertgebühren eine Zeitgebühr, z.B. für betriebswirtschaftliche Beratungen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Anforderungen und den von uns zu erbringenden Leistungen ein konkretes Angebot.
Hinweis:
Steuerberatungskosten außerhalb einiger ausgewählter Bereiche dürfen nach wie vor in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen trotz der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2006 ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.