Voraussetzungen für den Beruf der Steuerberater - Rechtshinweise

Der Berufsstand der Steuerberater erklärt sich durch diejenige Personengruppe, welche die Steuerberaterprüfung im Sinne des § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) abgelegt hat bzw. davon befreit worden ist. Im Anschluß kann sich der Absolvent von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellen lassen. Zusätzlich zur bestandenen Prüfung muß der Bewerber die entsprechende Eignung sowie eine Berufshaftpflichtversicherung (als Arbeitnehmer ersatzweise eine Versicherung des Arbeitgebers) nachweisen können.
Dies gilt auch in Rümmingen, Schliengen, Schallbach, Seefelden und Weil am Rhein.
Seit 2009 sind die Steuerberaterkammern zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der
Steuerberaterprüfung, wobei die dazugehörige Erstellung der Klausuren weiterhin den Finanzministerien bzw. den Oberfinanzdirektionen obliegt. Ebenfalls unverändert bleibt auch die Abnahme der mündlichen Prüfungen durch Finanzbeamte.

Die Dauer der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten beträgt jeweils maximal sechs Stunden - die drei Klausuren müssen an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden, dann werden die Bewerber mit einer Note von mindestens "4,5" zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Wer die schriftliche sowie die mündliche Prüfung mit einer Gesamtnote von mindestens "4,15" bestanden hat, kann zum Steuerberater bestellt werden und ist erst dann zur Führung dieser Berufsbezeichnung beispielsweise in Staufen, Welmlingen, Sulzburg, Wintersweiler berechtigt.

Baulohn, Rechtsformen und Spezialisierungen

Die Bestellung zum Steuerberater wird durch die Übergabe der Berufsurkunde rechtskräftig. Im weiteren Verlauf der Berufstätigkeit dürfen nun auch Zusammenschlüsse mehrerer Steuerberater in verschiedensten Gesellschaftsformen erfolgen, solange die Mehrheit der Gesellschafter eben diesen Beruf ausübt.
In Gesellschaften zur Steuerberatung dürfen die Nicht-Steuerberater auch nicht die Steuerberater (weder auf Ebene der Anteilseigner noch auf der Leitungsebene dominieren).

Steuerberatungsgesellschaften dieser zugelassenen Art finden sich auch in Tunsel und Wittlingen, in Zienken, Laufen, Vögisheim sowie in Feldberg.

Spezialisierungen sind in verschiedenen Bereichen möglich, z.B. Finanz-und Lohnbuchhaltung, Baulohn, Grenzgänger und Untenehmensberatung, je nachdem werden diese von vielen Beratern auch kombiniert, um so den Kunden umfassend beraten zu können.