Tätigkeitsbereich der Steuerberater

Ob in Steuerangelegenheiten, in Prozessen vor den Finanzgerichten oder als betriebswirtschaftlicher Berater, ob angestellt oder selbständig, die Hauptaufgaben der Steuerberater sind eine möglichst optimale Steuergestaltung, die Buchführung,

die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Jahresabschlüssen sowie der Überprüfung von Steuerbescheiden. Die Steuerberatung Kruck vertritt Sie in Streitfällen vor dem Finanzamt und bei Gericht, auch in Istein, Grißheim, Kandern, Hartheim, Heitersheim, Lörrach, Hügelheim, Mappach und Kleinkems.
Im Detail schlüsseln sich die vorgenannten Aufgaben wie folgt auf:

  • Buchhaltung für Mandanten mit Gewerbeanmeldung
  • Führung der Buchhaltung für freiberufliche Mandanten
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für Selbständige
  • Jahresabschlüsse für Mandanten mit Bilanzierungspflicht
  • Einnahmen-/Überschussrechnung für Mandanten ohne Bilanzierungspflicht
  • Erstellen von Steuererklärungen in allen Bereichen
  • Vertretung vor Behörden des Fiskus, Finanzgerichten (auch in Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten)
  • Beratende Tätigkeiten zur Steuergestaltung in allen Belangen (betriebl. Rechnungswesen, interne Revision, etc.)
  • Existenzgründungsfragen
  • Vermögensverwaltung
  • Sonstige Beratung und Vertretung (auch Rating und Bankverhandlungen)

Ob in Malsburg-Marzell, Märkt, Müllheim, Ötlingen, Münstertal oder Rheinfelden - das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet. Berechnungsgrundlage ist hierbei gewöhnlich der Gegenstandswert bzw. der Zeitfaktor. Für die Richtigkeit der Angaben und Auskünfte während einer Steuerberatung haftet der Steuerberater und muss hierfür eine eine betriebliche Haftpflichtversicherung vorweisen können.

Fachkundiges Steuerberater-Personal aus Neuenburg, Rheinweiler und Schlatt

Der Steuerberater muss die ihm aufgetragenden Arbeiten grundsätzlich nicht immer selbst verrichten. Er kann sich von fachkundigem Personal unterstützen lassen, hierbei ist allerdings Bedingung, dass seine Mitarbeiter ohne Ausnahme weisungsgebunden unter der Aufsicht des Steuerberaters tätig werden. Er trägt auch zu jeder Zeit die Verantwortung die auf diesem Weg erstellten Leistungen.